Homepage-Betreiber müssen Abmahnungen fürchten - jetzt handeln

Viele Homepages setzen kostenlose Schriftarten von Google ein. Nach einem Gerichtsurteil kommt es jetzt verstärkt zu Abmahnungen gegen Unternehmen. Worum es geht, ob Sie betroffen sind und was Sie tun können erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist das Problem?

Sie können hochwertige Schriftarten von Google (sog. Webfonts) einfach und ohne Kosten auf der Ihrer Homepage nutzen und verbessern damit das Erscheinungsbild.

Problematisch wird es, wenn Sie diese Schriftarten so einbinden, dass sie von Google-Servern geladen werden. Dann erfährt Google von jedem Besucher Ihrer Homepage unter anderem die IP-Adresse. Und zwar ohne, dass Ihre Besucher das bemerken. Und genau das wurde in einem Urteil des Landgerichts München im Januar 2022 als Verstoß gegen die Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) bewertet. Das Gericht entschied, dass einem Besucher neben einem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatz zusteht.

Was droht Ihnen?

Wie unter anderem heise online berichtet, häufen sich jetzt die Meldungen, dass Abmahner dieses Urteils nutzen. Sie schreiben Homepage-Betreiber an und fordern neben der Unterlassung auch Schadensersatz. Je nach Absender werden auch noch Anwaltsgebühren in Höhe von mehreren Hundert Euro verlangt.

Auch wenn das Münchener Urteil in Fachkreisen kritisiert wird, bedeutet so ein Schreiben für Sie Ärger und Aufwand. Neben den im Raum stehenden Forderungen ist ja auch Ihre Arbeitszeit nicht umsonst, in der Sie sich um die Angelegenheit kümmern müssen.

Soweit muss es aber gar nicht kommen, Sie können dem einfach vorbeugen. Zuerst einmal sollten Sie klären, ob Ihre Homepage Google Schriftarten auf die vom Landgericht beanstandete Weise verwendet.

Sind Sie betroffen?

Das können Sie einfach herausfinden. Zum einen gibt es kostenlose Webdienste, die Ihre Homepage für Sie auf Google Fonts überprüfen. Aber Vorsicht erscheint mir hier angebracht: Denn wer garantiert Ihnen, dass Ihre Homepage im Fall eines positiven Tests nicht in einer Datenbank landet, und Sie im Anschluss eine Abmahnung erhalten?

Sie können auch ganz einfach ohne einen Dritten feststellen, ob Ihre Homepage Schriftarten von Google Servern lädt.

Die Schritte im einzelnen:

  1. Öffnen Sie an einem Computer Ihren Internet-Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari o.a.)
  2. Rufen Sie Ihre Homepage auf
  3. Öffnen Sie dann mit der Taste F12 (oder Rechtsklick und Untersuchen) das Entwicklerwerkzeug des Browsers
  4. Dann wechseln Sie in die Netzwerkanalyse (je nach Browser auch mit Netzwerk oder Network betitelt)
  5. Laden Sie Ihre Homepage jetzt nochmals - die Tabelle im unteren Bereich
  6. Verwenden Sie Chrome oder Edge, brauchen Sie unten in der Tabelle jetzt noch die zusätzliche Spalte URL - dazu Rechtsklick auf den Tabellenkopf, dann URL auswählen
  7. Sortieren Sie dann mit einem Klick die Spalte URL (bei Firefox die Spalte Host)

Wenn Sie in dieser Spalte nun Einträge finden, die mit fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com beginnen, lädt Ihre Homepage Schriftarten von Google Servern - Sie sollten handeln.

Im folgenden kurzen Video sind die Schritte erklärt.

Video file

Was können Sie jetzt tun?

Sie müssen nicht auf die große Auswahl an Googles Schriftarten verzichten. Anstatt sie von Google Servern zu laden, können Sie sie auch selbst auf Ihrem eigenen Server bereitstellen. Übrigens völlig im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen von Google.

Mit dem Google Webfonts Helper stellt Mario Ranftl ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie sich von den Google Servern unabhängig machen. Die Bedienung erfordert einige technische Kenntnisse - am besten beauftragen Sie Ihren Dienstleister damit, die Einbindung der Google Schriftarten für Sie umzustellen.

Zeitmangel? Dann kontaktieren Sie digitales plus.

Weil Sie sich nicht um alles selbst kümmern können, nehme ich Ihnen gerne diese Arbeit ab.

Sparen Sie sich Ärger mit Abmahn-Anwälten.
Problem mit Google Fonts beheben

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